BUNDESTAGSWAHL am 23. Februar – WAHLBENACHRICHTIGUNGEN gehen raus

Briefwahlantrag online ab 15. Januar möglich

Am Sonntag, 23. Februar, wird ein neuer Bundestag gewählt. Circa 48.500 wahlberechtigte Landshuterinnen und Landshuter erhalten in den kommenden Tagen per Post die Wahlbenachrichtigungsbriefe. Besondere Auswirkungen hat die vorgezogene Neuwahl auf die Briefwahl. Hierfür bleibt deutlich weniger Zeit wie üblich. Die Stadt informiert nachfolgend über die wichtigsten Termine.

In den in dieser Woche versendeten Wahlbenachrichtigungen sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten am Wahltag, 23. Februar, abstimmen können. Insgesamt 60 Wahllokale, die auch online im digitalen Stadtplan unter www.landshut.de/wahllokale aufgeführt sind, haben an diesem Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Per Briefwahl wählen – Unterlagen auch online beantragen:

Mit der Wahlbenachrichtigung können auch Briefwahlunterlagen mit Wahlschein angefordert werden. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen kurzen Vorlaufzeit gilt aber zu beachten, dass die Zeitspanne für die Briefwahl diesmal verkürzt ist. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte die Unterlagen frühzeitig beantragen und zügig zurückzusenden. Ein schriftlicher Antrag zur Briefwahl muss bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, im Wahlamt im Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang), eingegangen sein. Der Zugang ist barrierefrei.

Online: Ab Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes bis Sonntag, 16. Februar, besteht auf der städtischen Webseite unter www.landshut.de/briefwahl die Möglichkeit, die Unterlagen online zu beantragen. Außerdem ist die Beantragung auch mittels QR-Codes, der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt ist, möglich.

Per Post: Selbstverständlich können die Briefwahlunterlagen, wie bisher, mit dem Antragsvordruck auf der Rückseite (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) des Wahlbenachrichtigungsbriefes auf dem Postweg (in einem ausreichend frankierten Briefumschlag) beantragt werden.

Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Landshut, Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang) kann bei Bedarf auch dort der Wahlvorgang in einer Wahlkabine vollzogen werden; die Stimmzettel werden in verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.

Wichtiger Hinweis für alle Briefwähler: Der Versand der Briefwahlunterlagen beziehungsweise die persönliche Abholung ist erst möglich, nachdem das Wahlamt die Stimmzettel erhalten hat. Dies wird voraussichtlich Anfang Februar der Fall sein. Die Briefwahlunterlagen sollten dann möglichst zeitnah zurückgeschickt werden, damit auch jede Stimme sicher gezählt werden kann.

Öffnungszeiten des Wahlamts sind montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, 21. Februar, ist durchgehend von 8 bis 15 Uhr geöffnet.

 

Foto: Pixabay/Shutter_Speed

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